ABG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gleichklang.fit
Vertreten durch
Stefanie Oberbeck
Bahnhofstrasse 33
67283 Obrigheim
Tel:01702828801


– im Folgenden kurz gleichklang.fit genannt –

1. Gegenstand des Vertrags
Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Trainingsleistungen und Online-Trainingsleistungen in unterschiedlichen Klassen/Kursen/Events, je nachdem, welchen Kurs der/die Teilnehmer/in gewählt hat und zu welcher individuellen Klasse bzw. zu welchem individuellen Event diese/r sich anmeldet. Das aktuelle Angebot der unterschiedlichen Trainingsleistungen ist auf der Homepage von gleichklang.fit (www gleichklang.fit) einsehbar. gleichklang.fit bietet sowohl Präsenzkurse, d.h. Kurse vor Ort im Outdoor- und Indoorbereich an als auch Online-Kurse.
Folgende Trainingskategorien werden von gleichklang.fit angeboten:
a. Kurse mit 4, 6, 8 oder 10 festen Einheiten mit einem fixen Start- und Enddatum.
b. Einmalige Events, die nur an dem dafür vorgesehenen Tag stattfinden.
c. Fitness Tickets, die zur Teilnahme an den flexiblen Trainingsklassen berechtigen. Die Fitness Tickets werden in 1er, 8er, oder 12er Tickets gekauft.

2. Anmeldemodalitäten
Voraussetzung für die Nutzung des Angebots von gleichklang.fit ist die Registrierung des/der Teilnehmers/Teilnehmerin auf eversports.de.
Der/die Teilnehmer/in kann sich sowohl auf der Internetseite von gleichklang.fit (www. gleichklang.fit) mit automatischer Verlinkung zum Eversports Account und dortiger kostenloser Account-Registrierung als auch auf der Internetseite von Eversports (www.eversports.de) in dem dafür vorgesehenen Tool oder über die kostenlose Eversports APP registrieren. Der/die Teilnehmer/in erhält eine schriftliche Anmeldebestätigung/Rechnung via E-Mail mit allen Daten zur Buchung. Die Anmeldung für den/die/das konkrete/n/s Kurs/Klasse oder Event erfolgt ausschließlich über das Buchungssystem von Eversports.de. Mit der elektronischen Bestätigung ist die Anmeldung für die einzelne Klasse/den einzelnen Kurs/das einzelne Event verbindlich. Der/die Teilnehmer/in muss unbeschränkt geschäftsfähig sein oder mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters handeln. 

3. Preise/Gebühren
Alle Preise sind in Euro angegeben und enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer.

4. Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung wird über das Portal ‚Eversports‘ abgewickelt. Es gelten die dortigen Zahlungsmodalitäten.

5. Kursangebot, Vertragsdauer und Kündigungsrechte
a. Kursangebot und Vertragsdauer
gleichklang.fit bietet folgende unterschiedliche Kurse an:
(1) Kurse mit 4, 6, 8, oder 10 festen Einheiten mit einem fixen Start- und Enddatum. Sofern ein/eine Teilnehmerin einen Termin innerhalb des Kurses nicht wahrnehmen kann, ist das Nachholen dieses Termins ausgeschlossen. Vor Beginn des gesamten Kurses, mithin vor der ersten Trainingseinheit hat der/die Teilnehmer/in das Recht, bis zu 7 Tage vor dem Beginn der ersten Trainingseinheit den Kurs kostenfrei über Eversports.de zu stornieren. Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor Kursbeginn kann gleichklang.fit eine Gebühr von 20% der Kursgebühren erheben.
(2) Einmalige Events, die nur an dem dafür vorgesehenen Tag stattfinden. Sofern ein/eine Teilnehmer/in diesen Termin nicht wahrnimmt, kann das Event nicht nachgeholt werden. Der/die Teilnehmer/in hat das Recht, bis zu 7 Tage vor dem Beginn dieses Events, die Buchung kostenfrei über Eversports.de zu stornieren. Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor Eventbeginn kann gleichklang.fit eine Gebühr von 20% der Kursgebühren erheben.

(3) Fitness Tickets, die zur Teilnahme an den flexiblen Trainingsklassen berechtigen. Der gebuchte jeweilige Trainingsplatz kann hier via Eversports bis zu 8 Stunden vor Trainingsbeginn kostenfrei storniert werden. Die Fitness Tickets werden in 1er, 8er, oder 12er Tickets gekauft. Das 8er Ticket hat eine Gültigkeit von 12 Wochen ab der ersten Trainingsbuchung. Das 12er Ticket 16 Wochen, jeweils ab der ersten Trainingsbuchung. Der/die Teilnehmer/in hat ab dem Kaufdatum ein Jahr lang Zeit, das Ticket mit der Buchung der ersten Trainingseinheit einzulösen. Mit der Buchung einer Trainingseinheit wird das Ticket um je eine Einheit reduziert. Sofern in dieser Zeit ein Feiertag liegt, verlängert sich die Vertragslaufzeit entsprechend. Zur Klarstellung: Wäre die zu buchende Trainingseinheit am Dienstag gewesen und an diesem Dienstag war ein Feiertag, so verlängert sich die Vertragslaufzeit auf den darauf folgenden Dienstag. Wird ein 8er Ticket nicht innerhalb von 12 Wochen ab der ersten Trainingseinheit verbraucht bzw. abtrainiert, verliert dieser seine Gültigkeit. Für ein weiteres Training ist ein neues Ticket zu erwerben. Einzelne Einheiten eines 8er Tickets sind nicht übertragbar.
b. Kündigung des Vertrags im Ganzen
Der Vertrag ist auf die unter Buchst. a. genannte Dauer begrenzt. In dieser Zeit ist das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrags ausgeschlossen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt auf Seiten von gleichklang.fit insbesondere vor, wenn
die Kursgebühr nicht innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss vollständig bezahlt wurde;
der/die TeilnehmerIn sich wiederholt den Anweisungen des Trainers widersetzt und
auf diese Weise sich oder andere Teilnehmer in die Gefahr einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit bringt;
dadurch den Trainingsablauf stört, sodass die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung von dem jeweiligen Trainer erheblich erschwert wird;
dadurch die Geräte von gleichklang.fit beschädigt oder zerstört.
der/die TeilnehmerIn mutwillig Geräte oder sonstige Einrichtung von gleichklang.fit beschädigt, entwendet oder zerstört;
der/die TeilnehmerIn andere Teilnehmer bestiehlt.
Die Kündigung bedarf der Textform.

6. Widerrufsrecht
Vorab: Unter Vertragsschluss wird im Folgenden die Anmeldung zu den unter Ziff. 1 „Gegenstand des Vertrags“ genannten Leistungen verstanden, d.h. die Anmeldung zu einem der folgenden Angebote:
a. Kurse mit 4, 6, 8 oder 10 festen Einheiten mit einem fixen Start- und Enddatum.
b. Einmalige Events, die nur an dem dafür vorgesehenen Tag stattfinden.
c. Fitness Tickets, die zur Teilnahme an den flexiblen Trainingsklassen berechtigen. Die Fitness Tickets werden in 1er, 8er, 12er Tickets gekauft. Der Vertragsschluss stellt hier auf das „Sammelticket“ ab.
Sofern der Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume oder ausschließlich durch fernmündliche Kommunikation erfolgte, gilt folgendes:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

7. Rücktrittsrecht
a. Rücktrittsgründe
gleichklang.fit ist berechtigt, bei einer Teilnehmeranzahl von unter 3 Teilnehmern pro Kurs oder Trainingseinheit vor Kursbeginn von dem Vertrag im Ganzen oder hinsichtlich der einzelnen Trainingseinheit zurückzutreten. Für Trainingskurse/-events ist spätestens 24 Stunden vor Beginn der ersten Kurseinheit dem/der Teilnehmer/in der Rücktritt mitzuteilen. Bei dem Rücktritt einzelner Trainingsklassen muss die Erklärung spätestens 8 Stunden vorher an den/ Teilnehmer/in übermittelt werden. Der Grund für das Rücktrittsrecht ist, dass die für die Kurse maßgebliche Trainingsdynamik bei einer derart kleinen Größe nicht zustande kommt. Ein weiterer Grund ist, dass sich die Trainingseinheiten für gleichklang.fit erst ab einer Größe von 3 Teilnehmern wirtschaftlich rentiert.
Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, sofern gleichklang.fit die Gründe bereits vor Vertragsschluss kannte oder selbst zu verantworten hat.
Das Rücktrittsrecht des/der Teilnehmers/in unterliegt folgenden Voraussetzungen/Bedingungen:
(1) Kurse mit 4, 6, 8 oder 10 festen Einheiten mit einem fixen Start- und Enddatum. Sofern ein/eine Teilnehmerin einen Termin innerhalb des Kurses nicht wahrnehmen kann, ist das Nachholen dieses Termins ausgeschlossen. Vor Beginn des gesamten Kurses, mithin vor der ersten Trainingseinheit hat der/die Teilnehmer/in das Recht, bis zu 7 Tage vor dem Beginn der ersten Trainingseinheit den Kurs kostenfrei über Eversports.de zu stornieren bzw. von dem Vertrag zurückzutreten.
(2) Einmalige Events, die nur an dem dafür vorgesehenen Tag stattfinden. Sofern ein/eine Teilnehmer/in diesen Termin nicht wahrnimmt, kann das Event nicht nachgeholt werden. Der/die Teilnehmer/in hat das Recht, bis zu 7 Tage vor dem Beginn dieses Events, die Buchung kostenfrei über Eversports.de zu stornieren bzw. von dem Vertrag zurückzutreten.
(3) Fitness Tickets, die zur Teilnahme an den flexiblen Trainingsklassen berechtigen. Der gebuchte Trainingsplatz kann hier via Eversports bis zu 8 Stunden vor Trainingsbeginn kostenfrei storniert werden. Die Fitness Tickets werden in 1er, 8er,12er Tickets gekauft. Das 8er Ticket hat eine Gültigkeit von 12 Wochen ab der ersten Trainingsbuchung. Das jeweils ab der ersten Trainingsbuchung. Der/die Teilnehmer/in hat ab dem Kaufdatum ein Jahr lang Zeit, das Ticket mit der Buchung der ersten Trainingseinheit einzulösen.
b. Rücktrittserklärung
Die Rücktrittserklärung des/der TeilnehmerIn erfolgt durch Erklärung über das Buchungssystem ‚Eversports‘. Die Rücktrittserklärung von gleichklang.fit erfolgt via E-Mail (Textform) über Eversports.
Maßgeblicher Zeitpunkt ist jeweils der Zugang bei der anderen Partei.
c. Folgen des Rücktritts
Sofern gleichklang.fit von dem Rücktrittsrecht eines gesamten Kurses Gebrauch macht, kann der/die Teilnehmer/in nach seiner Wahl:
Den gebuchten Kurs auf einen anderen gleichwertigen Kurs umbuchen.
Denselben Kurs zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
Die Rückabwicklung des Vertrages fordern.
In den ersten beiden Varianten wird die Kursgebühr nicht zurückerstattet, sondern für den Alternativkurs eingesetzt. Dieser ist innerhalb der nächsten zwölf (12) Monate zu buchen.
Sofern die dritte Variante gewählt wird, gelten hinsichtlich der Rückabwicklung die gesetzlichen Bestimmungen: Die empfangenen Leistungen sind zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben und – sofern die Herausgabe/Rückgewähr der Leistung als solches nicht möglich ist – Wertersatz zu leisten, vgl. §§ 346 ff. BGB.
Sofern gleichklang.fit von dem Rücktrittsrecht hinsichtlich der einzelnen Buchung Gebrauch macht, wird die Trainingseinheit dem/der Teilnehmer/in wieder gutgeschrieben.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

8. Corona-Klausel/Höhere Gewalt/besondere Witterungsverhältnisse
Für den Fall, dass die Leistungserbringung von gleichklang.fit durch ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerst vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis nicht erbracht werden kann (z.B. durch behördlich angeordnete Schließung aufgrund der Corona-Pandemie oder anderen Epidemien oder Pandemien; durch Naturkatastrophen; durch Kriege etc.) ist gleichklang.fit berechtigt, die vertraglich vereinbarte Leistung bis zu sechs (6) Monate zu verschieben. Die Vertragslaufzeit verlängert sich dann entsprechend.
gleichklang.fit ist berechtigt, die Leistung abweichend per Videoübertragung anzubieten. Dem/der Teilnehmer/in steht es frei, dieses Angebot zu nutzen. Sofern die der/die Teilnehmer/in sich entscheidet, dieses Angebot zu nutzen, gelten diese Vertragsbedingungen entsprechend.
Für den Fall, dass auch nach Ablauf der sechs (6) Monate eine Leistungserbringung seitens gleichklang.fit nicht möglich ist und der/die Teilnehmer/in das Alternativangebot nicht annimmt, steht dem/der Teilnehmer/in ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
gleichklang.fit verpflichtet sich diesbezüglich, den/die Teilnehmer/in unverzüglich über die Unmöglichkeit der Leistungserbringung zu informieren.
Sofern die Leistung seitens gleichklang.fit aufgrund von Witterungsverhältnissen im Outdoor-Bereich nicht erbracht werden kann, wird gleichklang.fit dem/der Teilnehmer/in bis zu einer halben Stunde (30 Minuten) vor dem eigentlichen Termin des Kurses/der Klasse/des Events via E-Mail über ‚Eversports‘ informieren.

9. Haftung
gleichklang.fit übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den/die Teilnehmer/in selbst verursacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Fälle, in denen der/die Teilnehmer/in den/die Trainer/in nicht zu Beginn des Trainings auf etwaig bestehende Verletzungen, Krankheiten oder sonstige Einschränkungen hingewiesen hat oder sich den Anweisungen des/der Trainers/Trainerin widersetzt. Bei auftretenden Beschwerden während des Trainings ist der/die Trainer/in unverzüglich zu informieren, um eine angemessene Reaktion des/der Trainers/Trainerin gewährleisten zu können.
In diesem Zusammenhang gilt insbesondere Folgendes:
Auf eine bestehende Schwangerschaft ist vor Trainingsbeginn hinzuweisen, um gewährleisten zu können, dass die Teilnehmerin nur solche Übungen ausführt, die in der Schwangerschaft im Normalfall ausgeführt werden können. Sind der Teilnehmerin Komplikationen bekannt, ist der/die Trainer/in vor Trainingsbeginn darauf hinzuweisen. In allen übrigen Fällen gehen alle Trainer/innen von einem normalen Gesundheitszustand aus. Bei einem Hinweis auf eine bestehende Schwangerschaft ohne weitere Angaben gehen die Trainer/innen von einer normal verlaufenden Schwangerschaft aus. Den Empfehlungen und Anweisungen des/der jeweiligen Trainers/in ist zwingend Folge zu leisten, es sei denn, die von der Teilnehmerin bevorzugte Übung stellt eine geringere Belastung dar. Widersetzt sich die Teilnehmerin diesen Empfehlungen und Anweisungen und übt eigenverantwortlich eine höhere Belastung aus, ist eine Haftung von gleichklang.fit ausgeschlossen. Für während des Trainings auftretende Beschwerden gilt zuvor Gesagtes entsprechend.
Alle Trainingseinheiten von Kindern und Jugendlichen sind an die durchschnittliche altersgerechte Entwicklung der Kinder/Jugendlichen in dem jeweiligen Alter angepasst. Sofern Krankheiten/Entwicklungsstörungen oder Ähnliches bestehen, ist der/die Trainer/in vor Trainingsbeginn darauf hinzuweisen. Den Empfehlungen und Anweisungen des/der jeweiligen Trainers/in ist zwingend Folge zu leisten, es sei denn, die von dem/der Teilnehmer/in bevorzugte Übung stellt eine geringere Belastung dar. Widersetzt sich der/die Teilnehmer/in diesen Empfehlungen und Anweisungen und übt eigenverantwortlich eine höhere Belastung aus, ist eine Haftung von gleichklang.fit ausgeschlossen. Für während des Trainings auftretende Beschwerden gilt zuvor Gesagtes entsprechend.
Alle Trainings/Klassen/Kurse/Events setzen einen guten Gesundheitszustand voraus. Zwar sind auch im Falle folgender Erkrankungen/Indikationen Präventionsprogramme sinnvoll, aber um mögliche Zwischenfälle auszuschließen, ist insbesondere in diesen Fällen eine vorherige medizinische Abklärung notwendig.
Zu diesen Krankheiten/Indikationen gehören unter anderem:
Bereits erlittener Herzinfarkt oder Schlaganfall
Verengung der Herzkranzgefäße (sog. koronare Herzkrankheit)
Herzrhythmusstörungen
Blutdruck systolisch über 160 mmHg und/oder diastolisch über 95 mmHg
Diabetes mellitus Typ 1 und 2
akuter oder postoperativem Bandscheibenvorfall
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Sollten Sie in diesen oder den folgenden Bereichen Probleme haben, z. B. Rückenbeschwerden, Herz-Kreislauf-Probleme, psychische Erkrankungen, andere ungeklärte Symptome oder über den Schweregrad einer Erkrankung unsicher sein, sprechen Sie bitte vor der Kurs-/Trainingsanmeldung mit Ihrem Haus- oder Werksarzt.
Sicherheitshalber wird empfohlen, sich vor der Teilnahme an den Trainings/Klassen/Kursen/Events beim Hausarzt die Sporttauglichkeit bescheinigen zu lassen. Der/die jeweilige Trainer/in ist vor Beginn des Trainings auf etwaige Vorerkrankungen/bestehende Erkrankungen hinzuweisen. Den Empfehlungen und Anweisungen des/der jeweiligen Trainers/in ist zwingend Folge zu leisten, es sei denn, die von dem/der Teilnehmer/in bevorzugte Übung stellt eine geringere Belastung dar. Widersetzt sich der/die Teilnehmer/in diesen Empfehlungen und Anweisungen und übt eigenverantwortlich eine höhere Belastung aus, ist eine Haftung von gleichklang.fit ausgeschlossen. Für während des Trainings auftretende Beschwerden gilt zuvor Gesagtes entsprechend.
Die Trainings-/Kursteilnahme von Müttern von Neugeborenen ist frühestens 6-8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Kaiserschnitt) und nach Absolvieren eines Rückbildungskurses oder während eines laufenden Rückbildungskurses möglich. Bei Geburts-/Nachsorgekomplikationen ist zwingend die Rücksprache mit dem Arzt erforderlich. Auch in diesem Fall gilt, dass ohne Hinweis auf etwaige Komplikationen der Teilnehmerin vor Trainingsbeginn gegenüber dem/der jeweiligen Trainer/in von einem normalen Heilungsprozess ausgegangen wird. Den Empfehlungen und Anweisungen des/der jeweiligen Trainers/in ist zwingend Folge zu leisten, es sei denn, die von der Teilnehmerin bevorzugte Übung stellt eine geringere Belastung dar. Widersetzt sich die Teilnehmerin diesen Empfehlungen und Anweisungen und übt eigenverantwortlich eine höhere Belastung aus, ist eine Haftung von gleichklang.fit ausgeschlossen. Für während des Trainings auftretende Beschwerden gilt zuvor Gesagte entsprechend.
Jegliche Teilnahme an Ernährungs-, Bewegungs- bzw. Entspannungsprogrammen erfolgt auf eigene Verantwortung. Eine Haftung für Zwischenfälle bei der Umsetzung von Empfehlungen kann nicht übernommen werden. Bei plötzlichen Befindlichkeitsänderungen wie Übelkeit, Schwindel, Schmerz, Herzrasen oder Anderem ist der/die Teilnehmer/in selbst dafür verantwortlich, den (Personal-) Trainer/in zu unterrichten und gegebenenfalls das Training abzubrechen.
Der Haftungsausschluss gilt nicht für solche Schäden, die dadurch entstehen, dass die zur Anwendung gekommenen Geräte nicht ordnungsgemäß funktionieren und/oder sicher zu bedienen sind, es sei denn, gleichklang.fit kann nachweisen, dass die Geräte regelmäßig auf die Funktionstauglichkeit kontrolliert und ggf. instandgesetzt wurden.
Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Schäden
aufgrund von Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von gleichklang.fit beruhen;
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von gleichklang.fit beruhen.
in den Fällen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung
die durch die Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) entstanden sind. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.